208
Revidirtes Statut
der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.
A.
Allgemeine Bestimmungen.
§. 1.
Firma, Domizil und Zweck der Gesellschaft.
Die unter der Firma: „Saal- Eisenbahn-Gesellschaft“ in das
Handelsregister der Stadt Jena eingetragene Aktien-Gesellschaft hat Domizil,
Gerichtsstand und Verwaltung in Jena. Sie hat den Zweck, die mit Ge-
nehmigung der betreffenden Staatsregierungen und auf Grund der alten Statuten
erbaute, ausgerüstete und in Betrieb gesetzte Lokomotiv- Eisenbahn von Groß-
heringen über Camburg, Jena, Rudolstadt nach Saalfeld das Saalthal entlang
zu betreiben.
Die Gesellschaft ist aber auch befugt, den Betrieb einer anderen Eisenbahn-
verwaltung zu überlassen.
§. 2.
Zweigbahnen und Fortsetzungen der Bahn.
Die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft ist berechtigt, nach dazu erlangter des-
fallsiger Konzession auch Zweigbahnen und Fortsetzungen der Bahn auszuführen
und in Betrieb zu setzen.
8. 3.
Fonds der Gesellschaft.
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht in 4500 000 Thalern —
13500 000 Mark und wird durch
22500 Stück Stammaktien zu je 100 Thalern — 300 Mark
und
22500 Stück Prioritäts-Stammaktien zu je 100 Thalern = 300 Mark
dargestellt.
Die General-Versammlung ist unter Genehmigung der Staatsregierungen
befugt, zur Ausführung und zum Betriebe von Fortsetzungen der Bahn und
Zweigbahnen (§. 2), zum Zwecke der Vermehrung der Betriebsmittel, zur Her-
stellung eines zweiten Bahngeleises, zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen
und Haltestellen eine angemessene Erhöhung des Gesellschaftskapitals zu be-
schließen und zu bewirken.