Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Revidirtes Statut 
der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft. 
A. 
Allgemeine Bestimmungen. 
§. 1. 
Firma, Domizil und Zweck der Gesellschaft. 
Die unter der Firma: „Saal- Eisenbahn-Gesellschaft“ in das 
Handelsregister der Stadt Jena eingetragene Aktien-Gesellschaft hat Domizil, 
Gerichtsstand und Verwaltung in Jena. Sie hat den Zweck, die mit Ge- 
nehmigung der betreffenden Staatsregierungen und auf Grund der alten Statuten 
erbaute, ausgerüstete und in Betrieb gesetzte Lokomotiv- Eisenbahn von Groß- 
heringen über Camburg, Jena, Rudolstadt nach Saalfeld das Saalthal entlang 
zu betreiben. 
Die Gesellschaft ist aber auch befugt, den Betrieb einer anderen Eisenbahn- 
verwaltung zu überlassen. 
§. 2. 
Zweigbahnen und Fortsetzungen der Bahn. 
Die Saal-Eisenbahn-Gesellschaft ist berechtigt, nach dazu erlangter des- 
fallsiger Konzession auch Zweigbahnen und Fortsetzungen der Bahn auszuführen 
und in Betrieb zu setzen. 
8. 3. 
Fonds der Gesellschaft. 
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht in 4500 000 Thalern — 
13500 000 Mark und wird durch 
22500 Stück Stammaktien zu je 100 Thalern — 300 Mark 
und 
22500 Stück Prioritäts-Stammaktien zu je 100 Thalern = 300 Mark 
dargestellt. 
Die General-Versammlung ist unter Genehmigung der Staatsregierungen 
befugt, zur Ausführung und zum Betriebe von Fortsetzungen der Bahn und 
Zweigbahnen (§. 2), zum Zwecke der Vermehrung der Betriebsmittel, zur Her- 
stellung eines zweiten Bahngeleises, zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen 
und Haltestellen eine angemessene Erhöhung des Gesellschaftskapitals zu be- 
schließen und zu bewirken.
	        
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