Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Auch finden Nachzahlungen an die Inhaber der Stamm-Prioritäts-Aktien für 
Dividendenausfälle der vorhergegangenen Jahre nicht statt. 
Im Falle der Auflösung resp. Liquidation der Gesellschaft haben die In- 
haber der bis jetzt emittirten Stamm= und Stamm Prioritäts-Aktien gleiche 
Rechte aus dem vertheilungsfähigen Erlöse für das Unternehmen. 
§. 16. 
Dividendenscheine und Talous. 
Es werden auf eine Reihe von Jahren ausgehändigt und nach Verlauf 
derselben erneuert: 
mit den Stammaktien Dividendenscheine nach dem sub E, Talons nach dem 
sub Fmit den Stamm Prioritäts-Aktien Dividendenscheine nach dem 
sub G, Talons nach dem sub H angebogenen Schema. 
Dividendenscheine und Talons werden unter der Firma der Direktion 
(des Vorstandes) und mit den facsimilirten Unterschriften der Mitglieder der- 
selben ausgefertigt. 
Die Ausreichung neuer Dividendenscheine und Talons erfolgt gegen Ein- 
lieferung der mit den abgelaufenen Dividendenscheinen ausgegebenen Talons 
an den Vorzeiger der letzteren ohne Prüfung seiner Legitimation. 
§. 17. 
Zahlung der Dividenden. 
Die Auszahlung der Dividende erfolgt von den Gesellschaftskassen und den 
etwa sonst noch von der Direktion bekannt zu machenden Zahlstellen gegen Ein- 
lieferung der entsprechenden Dividendenscheine vier Wochen nach geschehener 
Feststellung der Dividende. 
Zinsen für die Aktien während der Bauzeit und Dividenden, die nicht 
binnen 4 Jahren, von den in den §§. 14 und 15 angegebenen Zahlungs- 
terminen ab gerechnet, erhoben worden sind, verfallen zum Vortheil der Gesell- 
schaft, vergl. §. 4 sub a vorbehaltlich der Bestimmung des §. 18. 
8. 18. 
Mortificationsverfahren. 
Sind Aktien, Dividendenscheine oder Talons beschädigt oder unbrauchbar 
geworden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen dergestalt erhalten, daß über 
1877. 37
	        
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