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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Januar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
(12) IV. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Julius Hock und Comp. zu Wien ein Erfindungs-Patent auf
einen verbesserten Heißluftmotor, genannt Sparmotor, nach Maßgabe der bei
dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschrei-
bung, unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkun-
gen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre
1843 Seite 3— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf
Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt
worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglanbigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 17. Januar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
(13) V. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu genehmigen geruht,
daß den Großherzoglichen Revierförstern das Dienstprädikat „Oberförster“ bei-
gelegt werde.
Weimar am 20. Jannar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
B-