Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. Januar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
(12) IV. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem Julius Hock und Comp. zu Wien ein Erfindungs-Patent auf 
einen verbesserten Heißluftmotor, genannt Sparmotor, nach Maßgabe der bei 
dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschrei- 
bung, unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkun- 
gen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 
1843 Seite 3— 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf 
Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt 
worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen 
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglanbigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten 
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem 
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. Januar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
(13) V. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu genehmigen geruht, 
daß den Großherzoglichen Revierförstern das Dienstprädikat „Oberförster“ bei- 
gelegt werde. 
Weimar am 20. Jannar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
B-
	        
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