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Schwanitz zu Ilmenau übertragen worden sind, wird solches hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. Dezember 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
1159] III. Der Renten= und Lebens-Versicherungs-Anstalt zu Darmstadt
ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges
Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird solches und daß die gedachte Gesellschaft den Inspektor Emil
Fischer hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt hat, an-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 8. Dezember 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
[160] IV. Die Justizbehörden des Großherzogthums werden hierdurch an-
gewiesen,
1) von jeder Verhaftung einer nach Maßgabe des Auslieferungs-Vertrags
zwischen dem Deutschen Reiche und Italien vom 31. Oktober 1871
(Reichs-Gesetzblatt Seite 446) an Italien auszuliefernden Person auf
telegraphischem Wege ungesäumt dem Auswärtigen Amte in Berlin
Mittheilung zu machen,
2) bei jedem an Italien zu stellenden Auslieferungs-Antrage, wenn irgend
thunlich, die Uebernahmestation der Deutsch-Schweizerischen Grenze
nach Maßgabe des zwischen Deutschland und Italien einerseits und der
Schweiz andererseits unter dem 25. Juli 1873 abgeschlossenen Ueber-
einkommens (Centralblatt für das Deutsche Reich, Jahrgang 1873 Seite
271) zu bezeichnen.
Weimar am 9. Dezember 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.