Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

296

zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  der  in  jener  Bekanntmachung  als  zulässiges
  Bedachungs-Material  bezeichnete  Häuslersche  Holzzement  aus
der  Fabrik  von  C.  F.  Weber  in  Leipzig  in  Rücksicht  auf  die  Aufnahme  der
damit  gedeckten  Gebäude  in  die  Landes-Brandversicherungs-Anstalt  und  auf
die  dabei  zu  bestimmende  Klasse  der  Fenergefährlichkeit  (s.  33  des  Brandversicherungs-Gesetzes
  vom  28.  August  1826)  der  Ziegeldachung  gleich
zu  achten  ist.

Die  Großherzoglichen  Rechnungsämter  haben  demgemäß  das  Erforderliche
wahrzunehmen.

Weimar  am  19.  Dezember  1877.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  Finanzen.
G.  Thon.

[165)  IX.  Im  Anschluß  an  die  durch  Ministerial-Bekanntmachungen  vom
13.  März  1854  (Reg.-Blatt  von  1854  Seite  191)  und  vom  4.  Juli  1868
(Reg.-Blatt  von  1868  Seite  305)  getroffenen  Einrichtungen  ist  weiter  beschlossen
  worden,  daß  die  Weimarische  Zeitung  und  das  Regierungs-Blatt,
ingleichen  das  Reichs-Gesetzblatt  Seitens  der  Gemeindevorstände  des  Großherzogthums
  künftighin  nicht  allein  den  Geistlichen  des  Orts,  sondern  auch  den
Volksschullehrern  zur  Durchsicht  zugänglich  zu  machen  sei,  in  der  Weise,  daß
bei  mehrklassigen  Schulen  der  erste  Lehrer  die  fraglichen  Blätter  von  dem
Ortspfarrer  abholen  zu  lassen  und  sodann  dem  Gemeindevorstande  wieder  zuzustellen,
  in  Orten  aber,  wo  ein  Lehrer,  aber  kein  Pfarrer  ist,  der  Gemeindevorstand
  die  gedachten  Blätter  dem  Lehrer  unmittelbar  mitzutheilen  hat;  wobei
erwartet  wird,  daß  die  Zurücklieferung  der  gedachten  Blätter  zum  Gemeindearchiv
  stets  regelmäßig,  pünktlich  und  vollständig  erfolge.

Solches  wird  zur  Nachricht  und  Nachachtung  der  Gemeindevorstände  des
Großherzogthums  und  der  sonst  Betheiligten  hierdurch  bekannt  gemacht.

Weimar  am  20.  Dezember  1877.
Großberzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements--Chef:
dr.  Schomburg.