Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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Diese  Pfarrei  liegt  im  koͤniglichen  Landserichte
  Schwaben,  bischöslichen  Vikariate
Freising,  Rural-Kapitel  Mosach.

Der  Pfarrer  bezieht  seine  Einkünfte  aus
Widdum,  Zehent  und  Stolgebühren,  die
sich  im  Durchschnitte  auf  1200  fl.  belaufen.

Die  Seelenzahl  belauft  sich  auf  300
Seelen,  außer  dem  Pfarrer  ist  kein  weiterer
Hilfspriester  erforderlich.

Die  geeigneten  Kompetenten  haben  sich
daher  längstens  binnen  14  Tagen,  versehen
mit  ihren  Zeugnissen,  zu  melden.

München  den  23.  Dezember  1  80.
Königliches  General-Kommissariat

des  Isar-Kreises.
de  Troge,  Direktor.
Rainprechter.

 

(Beiträge  für  die  verunglet#on  Bewohner  von
Stadtamhof  betressend.?)
Im  Namen  Seiner  Masestät  des  Königs.
Für  die  durch  Krieg  verunglückten  Bewohner
  von  Stadtamhof  und  dessen  Umgebung

  ist  durch  das  königliche  General-Kommissariat

  des  Ober-Donaukreises  wiederholt
an  Unterstätzungs-Geldern  die  Summe  von

2134  fl.  6  kr.  hieher  übersendet  worden,
  wozu
fl.  kr.

das  Polizei-Kommissariat  in  Um  22  —
die  Strassen=  und  Wasserbau-Direktion

  daselbst  4  32
das  Landgericht  Burgau  „  380  1
„  „  Geißlingen  J74  16
"  *7  Höchstädt  81  25

„  Illerdießen  78  11

10

fl.  kr.
das  Landgericht  LKauingen  290  33
»  "„  Nördlingen  344  —
“  „  Wertingen  .  121  21
die  Justiz-Kanzlei  Wallerstein  830  37
»  ,-  Oektingen.32557
das  Untergericht  Glött,  k.  Co  24

und  das  Untergericht  Nordendorf  11
beigetragen  haben.

Indem  man  diese  edle  Handlungen  hiermit
  zur  öffentlichen  Kenntniß  bringt,  wird
zugleich  dem  Darbringern  dieser  patriotischen
Gaben  im  Namen  der  Verunglückten  gebührender
  Dank  erstattet.

Regensburg  den  33.  Dezember  1810.
Königliches  General-Kommissariat
des  Regenkreifes.

Ph.  von  Schmitt,  Direktor.
Resch.

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(Beiträge  für  die  verwundeten  baierischen  Krieger
  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Masestät  des  Königs.
Durch  das  königliche  General-Kommissariat
  des  Ober-Donaukreises  sind  ferner  an
sreiwilligen  Beiträgen  für  die  gegen  die
Tiroler  Infurgenten  verwundet  wordenen  vaterländischen
  Krieger  eingegangen,  und  zwar
1)  von  dem  Landgerichte  Burgau  22  fl.  57  kr.
#)  von  dem  Landgerichte  Dillingen  nachträglich
  .  .  224  fl.  24  kr.
3)  von  dem  Landgerichte  Geißlingen

40  fl.  33  kr.
4)  von  dem  Landgerichte  Höchstädt
100  fl.  2  kr.