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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 31. Januar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
hr. Schomburg.
(23) V. Daß das Kataster von Kaltenwestheim dem Großherzoglichen Rech-
nungsamt Kaltennordheim zur Fortführung übergeben worden ist, wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar am 1. Februar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
6 G. Thon.
(241 VI. Mit Bezugnahme auf Anlage A. der Ministerial-Bekanntmachung
vom 13. Dezember 1875, betreffend die Bildung der Standesamtsbezirke, wird
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beschlossen worden ist, den Ge-
meindebezirk von Borsch vom 1. März d. J. an aus dem Standesamtsbezirk
Geisa auszusondern und für den gedachten Gemeindebezirk ein besonderes Stan-
desamt in Borsch zu errichten. Weimar am 5. Februar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichliug.
[25] VII. Daß von der „Nationale“ Lebens-Versicherungs-Gesell—
schaft auf Gegenseitigkeit in Berlin an Stelle des zurückgetretenen bisherigen
Haupt-Agenten 2c. Buffleb in Eisenach der Kaufmann Georg Wasmuth da-
selbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 20. April
1876 (Reg.-Bl. S. 64) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 6. Februar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Inne#n.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
(261 VIII. Zufolge einer Vereinbarung der Bundes-Regierungen soll bei sämmt-
lichen deutschen Reichs= und Staats-Behörden ein gleichmäßiges Format für
das Akten-Papier, nämlich von 33 Centimeter Höhe und 21 Centimeter