Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt 
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 31. Januar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
(23) V. Daß das Kataster von Kaltenwestheim dem Großherzoglichen Rech- 
nungsamt Kaltennordheim zur Fortführung übergeben worden ist, wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar am 1. Februar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
6 G. Thon. 
(241 VI. Mit Bezugnahme auf Anlage A. der Ministerial-Bekanntmachung 
vom 13. Dezember 1875, betreffend die Bildung der Standesamtsbezirke, wird 
hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beschlossen worden ist, den Ge- 
meindebezirk von Borsch vom 1. März d. J. an aus dem Standesamtsbezirk 
Geisa auszusondern und für den gedachten Gemeindebezirk ein besonderes Stan- 
desamt in Borsch zu errichten. Weimar am 5. Februar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichliug. 
[25] VII. Daß von der „Nationale“ Lebens-Versicherungs-Gesell— 
schaft auf Gegenseitigkeit in Berlin an Stelle des zurückgetretenen bisherigen 
Haupt-Agenten 2c. Buffleb in Eisenach der Kaufmann Georg Wasmuth da- 
selbst zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird 
hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 20. April 
1876 (Reg.-Bl. S. 64) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 6. Februar 1877. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Inne#n. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
(261 VIII. Zufolge einer Vereinbarung der Bundes-Regierungen soll bei sämmt- 
lichen deutschen Reichs= und Staats-Behörden ein gleichmäßiges Format für 
das Akten-Papier, nämlich von 33 Centimeter Höhe und 21 Centimeter
	        
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