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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 24. Februar 1877.
Carl Alexander.
G. Thon. Stichling. von Groß.
Vierter Gesetzes-Nachtrag
zu dem Gesetze vom 5. Mai 1869.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(29) I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst zu be-
schließen geruht, die Rechte einer milden Stiftung, welche der von der ver-
wittweten Frau Kapellmeister Anna Elisabethe Beckel in Petersburg dem
städtischen Krankenhause zu Ostheim gemachten Stiftung von 2000 Gulden
verliehen worden sind (Regierungs-Blatt vom Jahre 1874 Seite 337), auch
auf das von der genannten, inzwischen verstorbenen Wittwe Beckel dem ge-
dachten Krankenhause testamentarisch ausgesetzte, durch eine Erbin derselben,
Frau Anna Elisabethe Stapf zu Ostheim ausgezahlte Legat von Zwei Tausend
Thalern oder 6000 Mark zu erstrecken, und wird dies hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Weimar am 7. Februar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef-:
Dr. Schomburg.
(30| II. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Groß-
herzogs ist dem Maschinen-Fabrikanten C. L. Fehrmann, zu Potsdam, ein
Erfindungs-Patent auf eine Getreide-Reinigungs-Maschine nach Maßgabe
der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung
und Beschreibung unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit
allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.=
Blatt vom Jahre 1843 Seite 13.— 16) angegeben und begründet sind, auf
die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des
Großherzogthums ertheilt worden.