25
Ministerial-Bekanntmachungen.
(35] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem 2c. Kleinau und Comp. zu Hamburg ein Erfindungs- Patent
auf ein neues Sicherheits-Schloß, soweit dasselbe als neu und eigenthümlich
anerkannt worden, nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministe-
rium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter allen Voraussetzungen
und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung
vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 Seite 13— 16) angege-
ben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an gerech-
net, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen
Jahresfrist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten
Staats-Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung in einem
der Deutschen Staaten zur Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 14. Februar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
pr. Schomburg.
(361 II. Daß von der Versicherungs-Gesellschaft in Frankfurt a./M. „Deut-
scher Phönix“ — Versicherung gegen Feuerschäden — an Stelle des bisheri-
gen Haupt-Agenten Carl Apel und Sohn hier der Kaufmann Richard Hof-
mann hier zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist,
wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom
26. Juni 1875 (Reg.-Bl. S. 332) zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 15. Februar 1877.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
(37) III. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem Heinrich Pollack, aus Ratibor, ein Erfindungs-Patent auf
eine Bremseinrichtung an Nähmaschinen-Schiffchen nach Maßgabe der bei dem