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l106 Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden Z
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
haben die gnädigste Entschließung gefaßt, die zweite ordentliche Landes-Synode
der evangelischen Kirche des Großherzogthums am Vormittage des 29. Dezember
d. J., als des Sonntags nach dem Christfest, nach vorausgegangenem
Gottesdienst in Unserer Haupt= und Stadtkirche zu Weimar in dem zu den
Versammlungen der Landes-Synode bestimmten Sitzungssaale des Großherzoglichen
Fürstenhauses daselbst eröffnen zu lassen.
Indem Wir dieses hierdurch kund und zu wissen thun, ergeht an die für
die Landes-Synode ernannten und gewählten Abgeordneten Unser Begehren,
sich hierzu an bezeichneter Stelle rechtzeitig einzufinden.
Geschehen Weimar, den 29. November 1878.
Gez) Carl Alexander.
(ggez.) Stichling.
Höchstes Dekret.
Weimar. — Hof. Buchdruderel.