Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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l106  Wir  Carl  Alexander,

von  Gottes  Gnaden  Z

Großherzog  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,  Landgraf  in  Thüringen,

Markgraf  zu  Meißen,  gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu

Blankenhain,  Neustadt  und  Tautenburg
2c.  2c.

haben  die  gnädigste  Entschließung  gefaßt,  die  zweite  ordentliche  Landes-Synode
der  evangelischen  Kirche  des  Großherzogthums  am  Vormittage  des  29.  Dezember
  d.  J.,  als  des  Sonntags  nach  dem  Christfest,  nach  vorausgegangenem
Gottesdienst  in  Unserer  Haupt=  und  Stadtkirche  zu  Weimar  in  dem  zu  den
Versammlungen  der  Landes-Synode  bestimmten  Sitzungssaale  des  Großherzoglichen
  Fürstenhauses  daselbst  eröffnen  zu  lassen.

Indem  Wir  dieses  hierdurch  kund  und  zu  wissen  thun,  ergeht  an  die  für
die  Landes-Synode  ernannten  und  gewählten  Abgeordneten  Unser  Begehren,
sich  hierzu  an  bezeichneter  Stelle  rechtzeitig  einzufinden.

Geschehen  Weimar,  den  29.  November  1878.

Gez)  Carl  Alexander.

(ggez.)  Stichling.

Höchstes  Dekret.

Weimar.  —  Hof.  Buchdruderel.