Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1878. (62)

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berg zur Ausstellung der Zeugnisse über die erfüllte Schulpflicht die Orts- 
schulbehörden zuständig sind. 
Weimar am 10. April 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
(35) III. Daß die Führung des Katasters von Utenbach der Großherzoglichen 
Bezirks-Katasterführung in Apolda übertragen worden ist, wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 11. April 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(36) IV. Daß von der Sächsischen Feuerversicherungs-Genossenschaft zu Chemnitz 
an Stelle des bisherigen Haupt-Agenten H. Suhle jun. hier Emanuel 
von Skalla in Eisenach zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt 
worden ist, wird hierdurch unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannt- 
machung vom 12. September 1877 (Reg.-Blatt. Seite 160) zur öffentlichen 
Kennitniß gebracht. 
Weimar am 15. April 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
hr. Schomburg. 
137) Das 3., 4., 5., 6. und 7. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1221 das Gesetz, betreffend die Einlösung und Präklusion der von 
dem vormaligen Norddeutschen Bunde ausgegebenen Darlehns- 
kassenscheine, vom 6. März 1878; unter 
Nr. 1222 das Gesetz, betreffend das dem Reich gehörige, in der Voßstraße 
zu Berlin gelegene Grundstück, vom 8. März 1878; unter
	        
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