Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

Cap. J. Besoldungen. 
a) beim Oberlandesgericht 
1. Ein Präsident. .. ... 9000 
2. Zwei Senatspräsidenten à 7500 % ... 15000 
3. Vierzehn nichtakademische Räthe à 6000 A .. 84000 
Anmerkung: Im Falle des Beitritts des Fürstenthums 
Schwarzburg-Sondershausen zu dem Vertrag: fünfzehn 
Räthe à 6000 /“ = 90000 4 
4. Drei akademische Räthe à 2400 bis 3600 „, durch- 
  
nmxF„c 3000 JM 9000 
mDrei Gerichtsschreiber à 2400 bis 3600 AM dirch 
schnittich 3000 . 9000 
6. Ein Rechnungsführer und Kassirer. 2500 
7. Fünf Registratur= und Kanzleibeamte à 1500 bis 
2000 J/, durchschnittlich 1750 8750 
8. Ein Oberdiener, zugleich Hausmeister (einschließlich des 
Anschlags der Dienstwohnung) 1500 
9. Zwei Unterdiener à 1200 bis 1400 M, durchshniitlich 
1300 +M 2600 
b) bei der Staatsanwaltschaft 
1. Der erste Staatsanwallt .7500 
2. Der zweite Staatsanwalt . .. . 4500 
3. Zwei Registratur- und Kanzleibeamte à 1500 bis 
2000 „4, durchschnittlich 1750 “. . 3500 
4. Ein Diener 1300 
Cap. II. Reservefonds für wnurerkriehen brmus, 
Bedürfnisse . 9000 
Cap. III. Verwalzungsanfwand einschliehlich für Lolalmiethe 50000 
Sa. 217150 
97 
177 
77 
77 
504 
eventuell 223150 „ 
Sollten bei Errichtung des Oberlandesgerichts bei demselben Beamte 
angestellt werden, welche bis zum Eintritt in das neue Dienstverhältniß eine 
höhere Besoldung bezogen haben, als der etatmäßige Gehalt der neuen Stelle 
beträgt, so soll denselben die Differenz zwischen der früheren und der neuen
	        
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