Cap. J. Besoldungen.
a) beim Oberlandesgericht
1. Ein Präsident. .. ... 9000
2. Zwei Senatspräsidenten à 7500 % ... 15000
3. Vierzehn nichtakademische Räthe à 6000 A .. 84000
Anmerkung: Im Falle des Beitritts des Fürstenthums
Schwarzburg-Sondershausen zu dem Vertrag: fünfzehn
Räthe à 6000 /“ = 90000 4
4. Drei akademische Räthe à 2400 bis 3600 „, durch-
nmxF„c 3000 JM 9000
mDrei Gerichtsschreiber à 2400 bis 3600 AM dirch
schnittich 3000 . 9000
6. Ein Rechnungsführer und Kassirer. 2500
7. Fünf Registratur= und Kanzleibeamte à 1500 bis
2000 J/, durchschnittlich 1750 8750
8. Ein Oberdiener, zugleich Hausmeister (einschließlich des
Anschlags der Dienstwohnung) 1500
9. Zwei Unterdiener à 1200 bis 1400 M, durchshniitlich
1300 +M 2600
b) bei der Staatsanwaltschaft
1. Der erste Staatsanwallt .7500
2. Der zweite Staatsanwalt . .. . 4500
3. Zwei Registratur- und Kanzleibeamte à 1500 bis
2000 „4, durchschnittlich 1750 “. . 3500
4. Ein Diener 1300
Cap. II. Reservefonds für wnurerkriehen brmus,
Bedürfnisse . 9000
Cap. III. Verwalzungsanfwand einschliehlich für Lolalmiethe 50000
Sa. 217150
97
177
77
77
504
eventuell 223150 „
Sollten bei Errichtung des Oberlandesgerichts bei demselben Beamte
angestellt werden, welche bis zum Eintritt in das neue Dienstverhältniß eine
höhere Besoldung bezogen haben, als der etatmäßige Gehalt der neuen Stelle
beträgt, so soll denselben die Differenz zwischen der früheren und der neuen