581
67.
Regierungs Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Donnerstag den 7. December 1848.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Verwaltungsjahr
1818—49. — Rechenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens-Versicherungskasse
auf das Jahr 1846 — 47.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der DOepartements.
Des Departements des Innern.
Des Ministerium des Innern.
a) Verfügung, betreffend die Brandschadens-Umlage für das Verwaltungsjahr 1848—49.
In der Verfügung vom 12. Juni d. J., betreffend die Brandschadens-Umlage für das
Verwaltungsjahr 1848 — 40 ist eine Umlage von 9 kr. vom Hundert Brandversicherungs-Anschlag
angeordnet und dabei verfügt worden, daß zunächst 6 kr. einzuziehen und abzuliefern
seien, der Einzug der übrigen 3 kr. aber vorerst zu unterbleiben habe, und erst in Folge
weiterer Verfügung, wenn der Bedarf hiezu als nothwendig sich herausstellen werde, voll-