Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

581

67.

Regierungs  Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Donnerstag  den  7.  December  1848.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Brandschadens-Umlage  für  das  Verwaltungsjahr

  1818—49.  —  Rechenschaft  über  die  Verwaltung  der  allgemeinen  Brandschadens-Versicherungskasse
auf  das  Jahr  1846  —  47.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  DOepartements.

Des  Departements  des  Innern.

Des  Ministerium  des  Innern.

a)  Verfügung,  betreffend  die  Brandschadens-Umlage  für  das  Verwaltungsjahr  1848—49.

In  der  Verfügung  vom  12.  Juni  d.  J.,  betreffend  die  Brandschadens-Umlage  für  das
Verwaltungsjahr  1848  —  40  ist  eine  Umlage  von  9  kr.  vom  Hundert  Brandversicherungs-Anschlag
  angeordnet  und  dabei  verfügt  worden,  daß  zunächst  6  kr.  einzuziehen  und  abzuliefern
seien,  der  Einzug  der  übrigen  3  kr.  aber  vorerst  zu  unterbleiben  habe,  und  erst  in  Folge
weiterer  Verfügung,  wenn  der  Bedarf  hiezu  als  nothwendig  sich  herausstellen  werde,  voll-