Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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zu Mitgliedern 
der Apotheker Dr. phil. Bertram zu Apolda und der Apotheker 
Theodor Lüdde derzeit zu Schöppenstedt, vom 1. April k. J. ab hier; 
zum stellvertretenden Mitglied 
der Hof= und Rathsapotheker Hueffner zu Jena. 
Weimar, am 31. Dezember 1878. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
[4/ IV. Nach einer Bekanntmachung des Reichs-Kanzleramts vom 22. v. M. 
in Nr. 52 des Centralblattes für das deutsche Reich von 1878 ist, auf Grund 
der Vorschriften im §9 Nummer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen 
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875, der Betrag 
der für Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1879 
dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist: 
mit Brod ohne Brod 
a. für volle Tageskost 80 4. 65 K 
b. für Mittagskost 40 „ 35 „ 
C. für Abendkost 25 „ 20 „ 
d. für Morgenkost 15 „ 10. 
Es wird dies hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 2. Jannar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Jnnern. 
Für den Departements-Chef: 
br. Schomburg. 
(5! V. Nach § 22 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen 
der Sozialdemokratie vom 21. Oktober vorigen Jahres kann gegen sozial- 
demokratische Agitatoren im Fall ihrer Verurtheilung wegen Zuwiderhandlungen
	        
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