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Zegierungs- Zlatt
Großherzogthum
Sachsen- Weimar= —
Nummer 2. Weimar. 7. Febrnar 1879.
I#alr- I der U.. zur W—— der Verschrnr- in 8 F des — Frsors vom 17. Juli
über die Abänderung der Gewerbeordnung S. 17. — Ministerial- Bekanntmachung, den Geschaftererlehr
der deutschen und schweizerischen Gerichtsbehörden betressend S. 18 Bestellung eines 2 Lahlkommissars
für die Neuwahl eines Landtags- Abgeordneien durch die Höchstoestenerten aus Nichthrundbesih im
V. Verwaltungsbezirk S. 18. — Verleihung der Rechie einer milden Stiftung an die Kleinkinderbewahr-
anstalt zu Stadtsulza S. 18. — Wechsel in der Hauptagentur der Sächsischen Viehversicherungsbank zu
Dresder 1 S. 19. — Prüfungsordunnng für Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen und Schulvorsteberinnen
S. 19. — Ministerial-Bekanntmachung, die Vereinbarung zwischen dem Grotherzegiichen Staats-Ministe-
rium und dem Königlich Preuhischen Ministerium der geistlichen. Unterrichts- und Medizinalangelegen-
heiten wegen gegenseitiger Anerkennung der auf Grund der beiderseitigen Prüfungsordnungen ausge-
stellten Befähigungsgeugnisse für Lehrerinnen aon höheren Mädchenschulen und Schnivorsteherinnen, und
der gegenseitigen Anstellungsfähigkeit beiressend S. 26. — Verleihung der Rechte einer milden Stiftung
an den zur Feier des Regierungs-Jubiläums Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs bearündeten Fonds
zur Errichtung eines Armen. und Pflegehanses für ältere allein stehende, dem I. und IlI. Verwoltungs.
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bezirk angehörige Personen beiderlei Geschlechts S. 26. — Reichsgeseublait S. 27.
Ministerial-Bekanntmachungen.
l6) I. Zur Ausführung der Vorschrift in § 105 Absatz 3 des Reichsgesetzes
vom 17. Juli 1878 über die Abänderung der Gewerbeordnung wird mit
höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs hierdurch Fol-
gendes bestimmt:
Als Festtage haben zu gelten:
1) der Neujahrstag,
2) der Charfreitag,
3) der Ostermontag,
4) der Himmelfahrtstag,
5) der Pfingstmontag,
6) der Bußtag,
7) der erste und zweite Weihnachtsfeiertag.
Weimar, am 2. Januar 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
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