Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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rium zu weiterer Veranlassung einzusenden, und sich hierbei des gleichen For- 
mulars zu bedienen, welches für die entsprechenden Mittheilungen bei Ver- 
urtheilungen Italienischer, Schweizerischer, Belgischer und Luxemburgischer 
Staatsangehöriger durch Erlasse des unterzeichneten Staats-Ministeriums vom 
11. Dezember 1871, 8. Oktober 1874, 14. Juli 1875 und 29. April 1877 
vorgeschrieben ist. 
Weimar, am 21. Februar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(30) II. Nachdem aus Anlaß des Ablebens des Hof-Buchbinders Hermann 
Krehan in Weimar 
der Kommerzienrath Spoer in Apolda 
und 
der Hof-Schneider Heyne in Weimar 
zu stellvertretenden Mitgliedern des gewerblichen Sachverständigen-Vereins 
berufen worden sind, wird dies mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannt- 
machungen vom 11. und 12. Jannar 1878 (Seite 5— 8 des Regierungs- 
Blatts) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 24. Februar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
(31| III. Daß von der Direktion der Frankfurter Transport= und Glas- 
Versicherungs-Gesellschaft an Stelle des Otto Petters zu Weimar, bisherigen 
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Carl Brecht, hier, zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme 
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 7. März 1877 (Regierungs-Blatt 
Seite 31) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 25. Februar 1879. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
#br. Schomburg.
	        
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