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rium zu weiterer Veranlassung einzusenden, und sich hierbei des gleichen For-
mulars zu bedienen, welches für die entsprechenden Mittheilungen bei Ver-
urtheilungen Italienischer, Schweizerischer, Belgischer und Luxemburgischer
Staatsangehöriger durch Erlasse des unterzeichneten Staats-Ministeriums vom
11. Dezember 1871, 8. Oktober 1874, 14. Juli 1875 und 29. April 1877
vorgeschrieben ist.
Weimar, am 21. Februar 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(30) II. Nachdem aus Anlaß des Ablebens des Hof-Buchbinders Hermann
Krehan in Weimar
der Kommerzienrath Spoer in Apolda
und
der Hof-Schneider Heyne in Weimar
zu stellvertretenden Mitgliedern des gewerblichen Sachverständigen-Vereins
berufen worden sind, wird dies mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekannt-
machungen vom 11. und 12. Jannar 1878 (Seite 5— 8 des Regierungs-
Blatts) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 24. Februar 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(31| III. Daß von der Direktion der Frankfurter Transport= und Glas-
Versicherungs-Gesellschaft an Stelle des Otto Petters zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Carl Brecht, hier, zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 7. März 1877 (Regierungs-Blatt
Seite 31) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 25. Februar 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
#br. Schomburg.