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[32] IV. Daß von der Leipziger Kranken-, Invaliden- und Lebens-Versiche—
rungs-Gesellschaft „Gegenseitigkeit“ zu Leipzig Gustav Hüttich in Weimar
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 26. Februar 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
br. Schomburg.
(33) V. Mit höchster Genehmigung verordnen wir unter Aufhebung der Be-
kanntmachung des vormaligen Großherzoglichen Ober-Consistoriums zu Weimar
vom 25. Juli 1823 (Seite 163 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1823)
hierdurch, daß in allen Fällen, in welchen Leichen außerhalb des Sterbeortes
zur Erde bestattet werden, die üblichen Stolgebühren an einem anderen Orte,
als an dem Orte des Begräbnisses nur insoweit gefordert werden dürfen, als
daselbst eine kirchliche Handlung auf ausdrückliches Verlangen stattfindet.
Weimar, den 26. Februar 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
(341 VI. Daß die Führung des Katasters von Obertrebra der Großherzog-
lichen Bezirkskatasterführung in Apolda übertragen worden ist, wird hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, 1. März 1879.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
(35) VII. Daß von der Direktion der Gesellschaft zur gegenseitigen Hagel-
schädenvergütung zu Leipzig an Stelle des Lotterie-Kollekteurs Max Treiber
hier, bisherigen Hauptagenten derselben,
Gustav Hüttich zu Weimar