Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1879. (63)

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3) in Blankenhain, 
4) in Buttstädt, 
5) in Großrudestedt, 
6) in Jena, 
7) in Ilmenau, 
8) in Vieselbach, 
und 
9) in Weimar. 
B. Im Eisenacher Kreis: 
1) in Eisenach, 
2) in Geisa, 
3) in Gerstungen, 
4) in Kaltennordheim, 
5) in Leugsfeld, 
6) in Ostheim, 
7) in Vacha. 
C. Im Neustädter Kreis: 
1) in Auma, 
2) in Neustadt a. O. 
3) in Weida. 
Die Abgrenzung der geographischen Bezirke der Amtsgerichte bleibt der 
Großherzoglichen Staatsregierung vorbehalten. 
§ 3. 
Es wird ein Landgericht mit dem Sitze in Weimar für den Weimarischen 
Kreis mit Ausschluß des Bezirks des Justizamts Ilmenau und ein zweites 
Landgericht mit dem Sitze in Eisenach für den Eisenacher Kreis und den 
Bezirk des Justizamts Ilmenau errichtet. 
Der Neustädter Kreis des Großherzogthums wird dem Bezirke eines ge- 
meinschaftlichen Landgerichts angeschloffen, welches in Gera zugleich für das 
Fürstenthum Renß jüngerer Linie und eventuell auch für das Fürstenthum 
Reuß älterer Linie errichtet werden wird. 
§ 4. 
Eine Zusammenlegung dem Großherzogthume angehöriger Landgerichts- 
Bezirke mit den Bezirken anderer dem Großherzogthume nicht angehöriger Land-
	        
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