Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Begierungs-Zlatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar-Eise nach. 
Nummer 17. Weimar 6 15. Juli 1380. 
Inhalt: Minsserial „Bekauntmachung, die —— der Rechte der juristischen S an die Hilfslasse fr 
8 Personal der Böhlauschen Hof- Buchdruckerei und Verlagshandlung zu Weimar betreffend 
Mnshersone Bekanntmachung, die Feststellung des Begriffs „Militärbehörde“ im Sinne der Slllchen 
Vorschriften der Civilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung betreffend S. 140. — Ministerial-Be. 
lamtwachunge die Erhebung eines außerordentlichen Beitrags zur Landes- Brandversicherungskasse betreffend 
110. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Prüfungs. Kommission bei dem Groß- 
erzoglichen Landgericht Weimar für die Prüfungen der Gerichtsschreiber, Gerichtsschreibergehütfen und 
Gerichtsvollzieher betreffend S. 141. Ministerial. La achtschr die Rückvergütung des Ausschlags 
für ausgeführten Branntwein und die Erhebung einer Uebergangsabgabe bei der Einfuhr von Branntwein 
für das Vordergericht Ostheim betreffend S. 142. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(561 I. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog die gnädigste Ent- 
schließung gefaßt haben, der Hilfskasse für das Personal der Hof-Buch- 
druckerei und der Verlagshandlung von Hermann Böhlau zu 
Weimar auf dem Grunde des von derselben vorgelegten Statuts, die Rechte 
der juristischen Persönlichkeit zu verleihen, wird Solches hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 29. Juni 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
1880 25
	        
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