Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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B. Einfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphen= Die obere Signallaterne 
arm muß schräg rechts nach am Telegraphenmaste zeigt nach 
oben gerichtet sein (unter Außen grünes Licht und nach 
einem Winkel von etwa Innen (dem Bahnhofe zuge- 
45 0). kehrt) weißes Licht. (Die an- 
dere Signallaterne zeigt kein 
sicht.) 
      
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am 
# Telegraphenmaste zeigen nach 
Außen grünes Licht und nach 
Innen (dem Bahnhofe zuge- 
kehrt) weißes Licht. 
bei Tage: 
Beide Telegraphenarme 
müssen schräg rechts nach oben 
gerichtet sein (unter einem 
Winkel von etwa 45 0). 
   
C. Ausfahrt ist gesperrt. 
Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphen= Die obere Signallaterne 
arm muß nach rechts wage- 5 am Telegraphenmaste zeigt 
recht gestellt sein. nach Innen (dem Bahnhofe 
zugekehrt) rothes Licht und 
nach Außen (der freien Bahn- 
strecke zugekehrt) weißes Licht. 
(D ie andere Signallaterne zeigt 
kein Licht.)