Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1880. (64)

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Ministerial-Bekanntmachung. 
(20) Unter Bezugnahme auf die vorstehend bekannt gemachte Konzessionirung 
der Ruhlaer Eisenbahn und auf das der Aktiengesellschaft dieses Namens nach 
Maßgabe des vorstehend bekannt gemachten Gesetzes ertheilte Expropriations= 
recht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
1) nach dem entworfenen und vorbehältlich der Feststellung in seinen 
einzelnen Theilen im Allgemeinen genehmigten Bauplane die Ruhlaer Eisen- 
bahn innerhalb des Großherzogthums von dem Bahnhofe Wutha der Thüringer 
Eisenbahn ausgehend, voraussichtlich die Fluren Rehhof, Wutha, Eichrodt, 
Farnroda, Kittelsthal, Weißenborn mit Heiligenstein und Ruhla berühren wird; 
2) daß der Ruhlaer Eisenbahn nach Maßgabe der vorstehenden höchsten 
Konzessionsurkunde und deren Beilagen die Befugniß zusteht, zur Ausführung 
des Baues das in dem Gesetze vom 26. November 1855 begründete Expropriations= 
recht auszuüben und daß 
3) in Gemäßheit letzteren Gesetzes Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
herzoge vorbehalten bleibt, demnächst einen Expropriations-Kommissar zu ernennen, 
worüber dann eine besondere Bekanntmachung erfolgen wird. 
Weimar, den 16. Februar 1880. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
Berichtigung, In der Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Februar 1880, Negierunge- .Blatt 
10, in der achten Zeile von oben an gerechnet, ist zu lesen statt andgerichten“ 
t 100j n de 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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