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c. 1424
1425
1426
1427
1428
1429
1430
1431
1432
1433
die Verordnung, betreffend die Umzugskosten des Personals des
Marinelazareths zu Yokohama bei Versetzungen aus dem Inlande
dorthin beziehungsweise bei Rückversetzungen nach dem Inlande,
vom 24. Mai 1881; unter
die Konvention über die Ausübung des Schutzrechts in Marokko,
vom 3. Juli 1880; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Uebergangsabgabe und die
Steuerrückvergütung für Bier in Baden, vom 10. Juni 1881;
unter
die Verordnung, betreffend die Fürsorge für die Witwen und
Waisen der Reichsbeamten, vom 8. Juni 1881; unter
das Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifs, vom 19. Juni
1881; unter
das Gesetz, betreffend die Abänderung des Zolltarifs, vom 21. Juni
1881; unter
den Handelsvertrag zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn,
vom 23. Mai 1881; unter
den Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, vom
23. Mai 1881; unter
die Verabredung zwischen Deutschland und der Schweiz, betreffend
den gegenseitigen Schutz der Rechte an litterarischen Erzeugnissen
und Werken der Kunst, vom 23. Mai 1881; unter
die Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien wegen weiterer
Regelung der gegenseitigen Handelsbeziehungen, vom 30. Mai 1881.
Weimar. Hof.Buchdruckerei.