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von einer lichten Weite nicht unter 14 Centimeter und nicht über 27 Centi—
meter gestattet.
Quadratische und kreisrunde Querschnitte der Schornsteine müssen auf
die ganze Länge der Röhre gleiche Weite haben. Oblonge Querschnitte für
die russischen Schornsteine sind im Allgemeinen unzulässig. Ausnahmsweise
können dieselben gestattet werden, wenn der Hausbesitzer die zur Reinigung
geeigneten Geräthe stets vorräthig hält.
Kreisrunde Querschuitte müssen mit entsprechenden Formsteinen oder mit
Röhren von gebranntem Thon ausgefüttert werden. Die Thonröhren dürfen
nur in ganz senkrechten Schornsteinen angewendet werden, und empfiehlt es
sich, dieselben im Innern mit einer Glasur zu versehen. Unter allen Um-
ständen sind die innern Wandungen der Schornsteine so glatt wie möglich
herzustellen, beziehungsweise zu putzen.
Wird das Lichtmaß der besteigbaren Schornsteine bis auf 53 Centimeter
und darüber ausgeführt, so sind besondere Vorkehrungen zur Erleichterung des
Besteigens erforderlich.
Höhe der Schornsteinc über der Dachfläche.
24) Schornsteine, welche gerade durch den Dachforst treten, müssen diesen
um 28 Centimeter überragen, solche aber, welche an anderen Stellen durch
die Dachfläche treten, über dieser mindestens eine Höhe von 56 Centimeter
erhalten.
Werden dieselben höher als 1 Meter hinausgeführt, so sind sie oberhalb
mit einer leicht zu handhabenden Schließungsvorrichtung zur Sicherung für den
Fall eines Brandes zu versehen.
Isolirung der Schornsteinc von leicht entzündlichen Gegenständen.
25) Schornsteine, welche durch Gelasse zur Aufbewahrung leicht entzünd-
licher Gegenstände führen, sind in einer Entfernung von 56 Centimeter mit
einem durchsichtigen Latten= oder ähnlichen Verschlage nebst der erforderlichen
Thür durch die ganze Höhe des Gelasses dergestalt zu umgeben, daß der
Zwischenraum unzugänglich bleibt.
Schleifung der Schornsteinc.
26) Neu anzulegende Schornsteine dürfen nur auf massive Mauern oder
Bogen oder eiserne Unterlagen geschleift werden; die Neigungswinkel, welche