Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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S 
Bedenken des Rechnungsamtes gegen 
die Würderungs-Ergebnisse. 
Anerkennung der Würderungs 2c.-Er- 
gebnisse und der Versicherungs-Quote. 
Berufung der Versicherten. 
Verfahren bei anderweiter Würde- 
rung und Klasseneinstellung. 
Giltigkeitseintritt der Versicherung 
und Dauer derselben. 
Orts Versicherungskataster. 
Versicherungsscheine. 
n Anzeigen der Brandschäden durch die 
Gemeindevorstände. 
. Feststellung und Würderung der 
Brandschäden. 
3. Aufräumen der Brandstätten. 
.Verbot der Aenderung der Brand- 
stätten vor der Schadenfeststellung. 
Total= und Theil-Schäden. 
Vergütung für Total-Schäden. 
Vergütung für Theil-Schäden. 
Aeußerste Grenzen für die Höhe der 
Schadenvergütung. 
. Berücksichtigung vor dem Brande 
Werthminderung der 
   
    
der Berechtigungs- 
an baulich unvollendeten 
q„ wenn die Schätzer im 
nicht übereinstimmen. 
Bedenken des Rechnungsamtes gegen 
die Würderungs-Ergebnisse. 
Anerkennung der Schadenwürderungs- 
Ergebnisse durch den Versicherten. 
Nachträglich angemeldete Brand- 
schäden. 
Berufung und anderweite Schaden- 
würderung. 
Endliche Feststellung der Schaden- 
vergütungen. 
. Verwendung der Schadenvergütungen 
zu anderweiten Bauten. 
.Abschlagszahlungen bis zu ¼ der 
Schadenvergütungen. 
n Auszahlungsfrist. 
8 
8 
10 
10 
11 
8 
—2 
8 
— 
85. 
8 
87. 
88. 
89. 
90—92. 
93—94. 
* 
95. 
. Keine Rückgewähr bezahlter Beiträge. 
97. 
98. 
99. 
100. 
101. 
102. 
103. 
—¶ 
105. 
106. 
108—110. 
— 
112. 
173 
Ausnahmen von den 88 79. und 81 
in Fällen, wenn der Wiederaufbau 
amtlich verhindert wird. 
Wiederaufbau oder Neubau an bis- 
heriger oder an anderer Stelle. 
. Brandstiftung, Ersatzpflicht der Schul- 
digen und Verlust eigener Ansprüche. 
Abtretung der Ansprüche Versicherter, 
Dritten gegenüber, an die Anstalt. 
Berücksichtigung der Pfandgläubiger 
bei der Auszahlung der Schaden- 
vergütungen. 
und außerordentliche Ver- 
   
   
     
der Geldbestände der 
und -Einheiten. 
und Aus- 
schreibung der Beiträge. 
Beiträge von abgebraunten Gebäuden. 
Zahlungsfrist für die Beiträge; Bei- 
treibung der Rückstände; Haftpflicht 
Mehrerer. 
Ordentlicher Jahresbeitrag. 
Verwendungen aus dem Reservefonds. 
Ausschreibung außerordentlicher Bei- 
träge zur Deckung laufender Aus- 
zu § 99. 
zu § 100. 
außerordentlicher Bei- 
träge für den Reservefonds. 
   
  
  
  
Höchstbetrag außerordentlicher Bei- 
träge. 
Fortsetzung zu § 99. 
nleihen für Rechnung der Anstalt 
und deren Tilgung. 
. Rückversicherung. 
Erste allgemeine Neuwürderung — 
Uebergangs-Verfahren für die Ver- 
sicherungsbeiträge. 
Klassenfeststellung vor der ersten all- 
gemeinen Orts-Neuwürderung. 
Schlußbestimmungen.
	        
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