Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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0. Muster zu § 43 der Ausführungs-Verordunng. 
Dem JN. N. wird hierdurch kostenfrei bezengt, daß der Wiederaufban seiner 
am abgebrannten Gebäude unter Nr. des Ver- 
sicherungs-Katasters und UVr. des Fundbuches ohne Ueberschreitung der Grenzen 
des unter der letzteren Nummer katastrirten Grundstückes, und zwar bis jetzt unter 
Beachtung der bestehenden allgemeinen Bauvorschriften, erfolgt und daß er, wie mir 
nachgewiesen wurde, bis jetzt zusammen mindestens 
Zweitausend Neunhundert Mark — Pfg. 
in den Bau verwendet hat. Ausgaben für angeschaffte, aber mit den Gebäuden 
selbst noch nicht fest verbundene Materialien sind hierunter nicht enthalten. 
M. am 18. 
Der Gemeindevorstand. 
(Siegel und Unterschrift.) 
o der: 
Dem JN. N. wird hierdurch kostenfrei bezeugt, daß die bauliche Wiederherstellung 
der am Dache seines Wohnhauses unter Nr. 17a des hiesigen Versicherungs-Katasters 
am 18. Statt gefundenen Brandbeschädigung den 
bestehenden allgemeinen Bauvorschriften überall entsprechend mit einem Aufwande, 
welcher die Brandschadenvergütung an 4% . & übersteigt, 
erfolgt ist. 
M. am 18 
Der Gemeindevorstand. 
(Siegel und Unterschrift.)
	        
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