Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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Nr. 
Das 16. 17. 18. 19. und 20. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten 
1434 das Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs- 
haushalts-Etat für das Etatsjahr 188 1/82, vom 27. Juni 1881; 
unter 
1435 das Gesetz, betr. die Abänderung von Bestimmungen des Gerichts- 
kostengesetzes und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher, 
vom 29. Juni 1881; unter 
1436 das Gesetz, betr. die Erhebung von Reichsstempelabgaben, vom 
1. Juli 1881; unter 
1437 die Handelskonvention mit Rumänien, vom 14. November 1877; 
unter 
1438 die Bekanntmachung, betr. die Veränderung der Uebergangsabgaben- 
sätze für Bier, Branntwein und Malz in Württemberg, vom 7. Juli 
1881; unter 
1439 das Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 18. Juli 
1881; unter 
1440 die Bekanntmachung, betr. die Abänderung der Vorschriften über 
die Verordnung der Wechselstempelmarken; unter 
1441 das Gesetz, betr. die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen 
die österreichisch-ungarischen Zollgesetze, vom 17. Juli 1881; unter 
1442 das Gesetz, betr. die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schank- 
gefäße, vom 20. Juli 188 1. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.