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unter
Nr.
Das 16. 17. 18. 19. und 20. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten
1434 das Gesetz, betr. die Feststellung eines Nachtrags zum Reichs-
haushalts-Etat für das Etatsjahr 188 1/82, vom 27. Juni 1881;
unter
1435 das Gesetz, betr. die Abänderung von Bestimmungen des Gerichts-
kostengesetzes und der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher,
vom 29. Juni 1881; unter
1436 das Gesetz, betr. die Erhebung von Reichsstempelabgaben, vom
1. Juli 1881; unter
1437 die Handelskonvention mit Rumänien, vom 14. November 1877;
unter
1438 die Bekanntmachung, betr. die Veränderung der Uebergangsabgaben-
sätze für Bier, Branntwein und Malz in Württemberg, vom 7. Juli
1881; unter
1439 das Gesetz, betr. die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 18. Juli
1881; unter
1440 die Bekanntmachung, betr. die Abänderung der Vorschriften über
die Verordnung der Wechselstempelmarken; unter
1441 das Gesetz, betr. die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen
die österreichisch-ungarischen Zollgesetze, vom 17. Juli 1881; unter
1442 das Gesetz, betr. die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schank-
gefäße, vom 20. Juli 188 1.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.