Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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erkrankte und auf polizeiliche Anordnung getödtete Thiere wird auf Grund der 
88 27, 28 und 33 des Gesetzes eine Abgabe von 
Zwanzig Pfennigen für jedes Pferd, Esel, Maulthier und Maulesel 
und von 
Fünf Pfennigen für jedes Stück Rindvieh (Ochsen, Bullen, Kühe, Rin- 
der und Kälber) 
zur Verbandskasse des Großherzogthums hiermit dergestalt ausgeschrieben, daß 
dieselbe mit 
dem 1. September d. J. 
von den betreffeunden Viehbesitzern zu erheben und beizubringen ist. 
Die Beitragspflichtigen werden daher aufgefordert, die nach Maßgabe des 
festgestellten Viehbestandsverzeichnisses auf sie entfallenden Beträge binnen der 
vorgeschriebenen Frist von 4 Wochen an die Ortssteuereinnehmer pünktlich ab- 
zuführen; die letzteren aber haben für rechtzeitige Beibringung und Ablieferung 
derselben an die betreffenden Rechnungsämter in Gemäßheit § 9 der Instruktion 
vom 24. März d. J. gehörig Sorge zu tragen. 
Weimar, am 1. August 1881. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(/70] III. Daß von der Direktion der Lebensversicherungs-Gesellschaft Nationale 
zu Berlin an Stelle des Rudolph Borkmann, hier, bisherigen Hauptagenten 
derselben, 
der Fabrikant Friedrich Pfeiffer jr. zu Apolda 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 12. Februar 1880 
(Reg.-Blatt S. 7) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 1. August 1881. 
Grohherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements--Chef: 
Dr. Schomburg.
	        
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