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[(99] III. Nachstehend wird hierdurch der am 20. September dieses Jahres
in Leipzig abgeschlossene und allseitig ratifizirte Staatsvertrag über den Ankauf,
Ausbau und Betrieb der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn durch die Königlich
Sächsische Regierung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 28. Oktober 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Nachdem die Mehltheuer-Weidaer Eisenbahngesellschaft, welcher nach.
Maßgabe des zu diesem Behufe zwischen der Königlich Sächsischen, der Groß-
herzoglich Sächsischen und den beiden Fürstlich Reußischen Regierungen älterer
und jüngerer Linie unter dem 19. Dezember 1871 abgeschlossenen Staats-
vertrags und der dazu gehörigen Concessionsbedingungen die Concession zum
Baue und Betriebe einer von Mehltheuer aus durch das Triebesthal nach
Weida zu führenden und an den Endpunkten einerseits mit der Sachsisch-
Bayerischen Eisenbahn, andererseits mit der Gera-Eichichter Bahn in unmittel-
baren Schienenschluß zu bringenden Eisenbahn ertheilt worden war, noch vor
Vollendung der Bahn in Concurs verfallen und aus diesem Grunde die ihr
ertheilte Concession seitens der betheiligten Regierungen für erloschen erklärt
worden ist, hat die Königlich Sächsische Regierung von dem Wunsche geleitet,
im Interesse der betheiligten Landestheile die in Frage stehende Eisenbahn
noch zur Ausführung zu bringen, im Einverständnisse mit den übrigen betheiligten
Regierungen die noch unvollendete Bahn angekauft und sich bereit erklärt, die-
selbe zu vollenden und für eigene Rechnung zu betreiben.
Zur Regelung der hierbei in Betracht kommenden staatsrechtlichen und
finanziellen Fragen haben in Folge dessen zu Bevollmächtigten ernannt
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Wilhelm Genast,
Se. Majestät der König von Sachsen
Allerhöchstihren Geheimen Rath Julius Hans von Thümmel
und
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Ewald Alexander Hoffmann,