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erlaubter Lotterieen ohne dazu erlangte Konzession unberührt und auch ferner
noch in Kraft.
Weimar, den 19. November 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
[107] VI. Daß von der Direktion der Norddentschen Feuer-Versicherungs-
Gesellschaft zu Hamburg an Stelle des Ehrenfried Mirus zu Eisenach, bis-
herigen Hauptagenten derselben, vom 1. Jannar 1882 ab Julius Fliutzer
zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist,
wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 19. November
1880 (Regierungs-Blatt Seite 267) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht.
Weimar, am 24. November 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[1081 VII. Daß von der Direktion der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu
Brandenburg aH. an Stelle des Rudolf Hartung und Hermann Reißig, bis-
herigen Hauptagenten derselben, C. Engel zu Weimar zum Hauptagenten für
das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 28. März d. J. (Regierungs-Blatt Seite 70)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 26. November 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.