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für Physik:
Professor Dr. Abbe;
für Chemie:
Geheimer Hofrath Professor Dr. Geuther;
für Mineralogie:
Geheimer Hofrath Professor Dr. Ernst Schmid;
für Botanik:
Professor Dr. Stahl;
für Zoologie:
Professor Dr. Oskar Hertwig;
für biblische Theologie und Kirchengeschichte:
Kirchenrath Professor Dr. Lipsius;
für Philosophie und Pädagogik:
Schulrath Professor Dr. Stoy.
Die mit Beginn der gegenwärtigen Prüfungsperiode ausscheidenden Exa-
minatoren bleiben für diejenigen Prüfungen, zu welchen mitzuwirken sie bereits
begonnen haben, bis zu deren Durchführung in ihrer Beauftragung belassen.
Weimar, den 5. Dezember 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Stichling.
I111) Das 26. und 27. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1450 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstages, vom
4. November 1881; unter
„ 1451 die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe neuer Stempelmarken
zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer, vom 22. November 1881.
Berichtigung zu Seite 185. In § 28, Zeile 1 der Ausführungs-Verordnung vom 8. Juli 1881 zu dem
Gesetze über die Gebäude-Brandversicherungsanstalt des Großherzogthums ist nach dem Worte „Schiefer“ das in
Folge eines Abschreibfehlers ausgelassene Wort „Mctall“ einzuschalten.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.