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Ministerial-Bekanntmachungen.
[12) J. Daß von der Direktion der Deutschen Feuer-Versicherungs-Aktien- Ge-
sellschaft zu Berlin an Stelle des Kaufmann Werthheim in Eisenach, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Oskar Klopfleisch zu Weimar zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. November 1877 (Neg.=
Blatt Seite 205) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 24. Februar 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(13) II. Daß von der Direktion der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesell-
schaft in Lübeck an Stelle des Kaufmanns Karl Zugwurst hier, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann Ernst Himmelreich zu Weimar zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 2. Dezember 1879 (Reg.-Blatt
Seite 557) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 26. Februar 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
II4/ III. Auf dem Grunde des § 1 Ziffer 1 des Gesetzes vom 7. März
1877 (Reg.-Blatt Seite 21) wird hierdurch ein ordentlicher Beitrag zur
Landes-Brandversicherungs-Anstalt mit
Einem Siebentel Pfennig
von jeder Mark der für die Gebäudebesitzer im Großherzogthume nach Maß-
gabe des Brandversicherungskatasters bestehenden Konkurrenzsummen ausge-
schrieben, dergestalt, daß der gedachte Beitrag mit dem
1. April dieses Jahres
zu erheben und beizubringen ist.