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(in Firma C. A. Starcke) zu Jena, zum Hauptagenten für das Großherzog=
thum ernannt worden sei, ist die genannte Gesellschaft zum Geschäftsbetrieb
im Großherzogthum wiederum zugelassen worden. Es wird dies unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 22. Mai 1868 (Reg.-Blatt
Seite 246) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 7. März 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(21) III. Von den Direktionen
der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft,
der Magdeburger Hagel-Versicherungs-Gesellschaft
und
der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
ist an Stelle des mit Tode abgegangenen bisherigen Generalagenten derselben,
Inspektor Karl Stein zu Weimar,
der Inspektor Eduard Koch zu Weimar,
zum Generalagenten für das Großherzogthum ernannt und als Stellvertreter
desselben in Abwesenheits= und Behinderungsfällen
der Beamte der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, A. Kerl
zu Weimar,
bezeichnet worden.
Dies wird, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom
20. April 1863, 24. November 1863 und 6. Juli 1872 (Reg.-Blatt 1863
S. 63 und 200, 1872 S. 368) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 8. März 1881.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.