Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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(in Firma C. A. Starcke) zu Jena, zum Hauptagenten für das Großherzog= 
thum ernannt worden sei, ist die genannte Gesellschaft zum Geschäftsbetrieb 
im Großherzogthum wiederum zugelassen worden. Es wird dies unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 22. Mai 1868 (Reg.-Blatt 
Seite 246) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 7. März 1881. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(21) III. Von den Direktionen 
der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, 
der Magdeburger Hagel-Versicherungs-Gesellschaft 
und 
der Magdeburger Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft 
ist an Stelle des mit Tode abgegangenen bisherigen Generalagenten derselben, 
Inspektor Karl Stein zu Weimar, 
der Inspektor Eduard Koch zu Weimar, 
zum Generalagenten für das Großherzogthum ernannt und als Stellvertreter 
desselben in Abwesenheits= und Behinderungsfällen 
der Beamte der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, A. Kerl 
zu Weimar, 
bezeichnet worden. 
Dies wird, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen vom 
20. April 1863, 24. November 1863 und 6. Juli 1872 (Reg.-Blatt 1863 
S. 63 und 200, 1872 S. 368) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 8. März 1881. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg.
	        
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