Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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Schema A. 
Verzeich niß 
der am 
188 im Gemeinde-Bezirk 
vorhandenen 
a) Pferde, Esel, Maulesel, Maulthiere und Fohlen, 
b) Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kaälber, 
aufgenommen nach Maßgabe des Gesetzes vom 23. März 1881. 
(LS) 
Daß das gegenwärtige Verzeichniß in der 
Zeit vom bis 
d. J., nach Maß- 
gabe des § 34 des Gesetzes vom 23. März 
1881 zur Einsicht der betheiligten Viehhalter 
öffentlich aufgelegen hat, wird hierdurch be- 
scheinigt. 
(Ort und Datum.) 
(L.S.) Der Gemeindevorstand. 
(Unterschrift.) 
Der Gemeindevorstand. 
(Unterschrist.) 
Daß bei der Feststellung des gegenwär- 
tigen Verzeichnisses sowohl die bei dem unter- 
zeichneten Gemeindevorstande angebrachten 
gegründeten Reklamationen, als auch die von 
dem Großherzoglichen Direktor des Ver- 
waltungsbezirks auf fortgesetzte Reklamationen 
ertheilten Entscheidungen überall berücksichtigt 
worden sind, wird hierdurch bescheinigt. 
(Ort und Datum.) 
(L. S.) Der Gemeindevorstand. 
(Unterschrift.)
	        
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