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Talon
zu der
Stammaktie Litt. C der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft
.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe vom
ab bei d zu
die je Gerie der Zinskoupons für die Jahre 18 bis , sofern nicht von dem
Inhaber der Aktie bei der unterzeichneten Behörde rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, in
welchem Falle die Ausreichung der neuen Koupons an den Inhaber der Aktie erfolgt.
„den len 18.
Trodeuer Sleiipei (Unterschrift in Falsimile.)
155] II. Im Auschluß an die Ministerial-Bekanntmachung vom 1. Oktober
1881 (Seite 228 des Regierungs-Blattes IV) wird den Großherzoglichen
Gerichtsbehörden und betreffenden Beamten zu weiterer Nachricht und Nach-
achtung bekannt gegeben, daß auch für den Bereich der Königlich Bayerischen,
Königlich Württembergischen und Königlich Sächsischen Militärverwaltungen
zuständigen Orts Nachweisungen der bei Pfändung des Diensteinkommens,
bezüglich der Pensionen der Offiziere und Beamten der Militärverwaltung zur
Vertretung des Militärfiskus berufenen Militär-Behörden und Beamten auf-
gestellt worden und im Central-Blatt für das Deutsche Reich Jahrgang 1882
Seite 92 und Jahrgang 1881 Seite 472 und Seite 446 zur Veröffentlichung
gelangt sind.
Weimar, den 12. Mai 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Für den Departements-Chef:
Dr. Brüger.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.