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sterial-Bekanntmachung vom 17. Februar 1881 (Regierungs-Blatt Seite 12)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 1. Februar 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(13) VIII. Mit Beziehung auf die Bestimmungen in den 88 34 und 39
.»« 23. März
des Ausführungsgesetzes vom 26—-Dezember 1881 zu dem Reichsgesetz vom
23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen wird
hierdurch von dem unterzeichneten Staats-Ministerium als Termin für die dies-
jährige Aufnahme der Viehbestände der 6. März d. J. bestimmt.
Die Gemeindevorstände des Großherzogthums haben hiernach das weiter
Erforderliche wahrzunehmen.
Weimar, am 2. Februnar 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
I14) Das 1. 2. 3. und 4. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1455 das Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und
des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr
188 1/82, vom 4. Jannar 1882; unter
„ 1456 die Bekanntmachung, betreffend die Neubefestigung von Kiel,
vom 8. Januar 1882; unter
„ 1457 die Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit den Nieder-
landen wegen gegenseitigen Schutzes der Waarenzeichen, vom
19. Januar 1882; unter
„ 1458 die Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit Rumänien
wegen gegenseitigen Markenschutzes, vom 27. Jannar 1882.
Weimar. — Hof-Buchdruczkerei.