Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

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abzuführen, die letzteren aber haben für rechtzeitige Beibringung und Abliefe- 
rung derselben an die betreffenden Rechnungsämter in Gemäßheit § 9 der 
Instruktion vom 24. März 1881 gehörig Sorge zu tragen. 
Weimar, am 22. Februar 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
I191 II. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des unterzeichneten 
Staats-Ministeriums vom 15. November 1879 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß an Stelle des verstorbenen Landtags-Abgeordneten August 
Reuthe zu Schloßvippach 
der Landwirth und Bürgermeister 
Johann Christian Wilhelm Reinhold zu Alperstedt 
zum Landtags-Abgeordneten für den III. Wahlbezirk des Großherzogthums für 
1881 
1883 
fallene Wahl angenommen hat. 
Weimar, am 25. Februar 1882. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
die noch übrige Etatsperiode 
  
gewählt worden ist und die auf ihn ge- 
([20) Das 5., 6., 7. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter 
Nr. 1459 das Gesetz, betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik im 
Jahre 1882, vom 13. Februar 1882; unter
	        
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