w
Datum
es
Gesetzes 2c.
Juhalt.
Nr. des
eg.
Blattes.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
1882
2. Mai.
30. Mai.
30. Mai.
4. Juni.
29. Juni.
16. August
16. August.
17. August.
29. August.
2
11. September.
11. September.
15. September.
28. September.
28. September.
Ministerial-Bekanntmachung, den Uebergang der Thüringi-
schen Eisenbahn in Verwaltung und Besitz des Preu-
Kßischen Staats betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, die Bezeichnung der Ver-
treter der Parteien in den in bürgerlichen Rechts-
streitigkeiten ergehenden Urtheilen betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, eine Abänderung des Art. 21
des wegen Errichtung eines gemeinschaftlichen Land-
gerichts in Gera am 18. Mai 1878 abgeschlossenen
ertrages betreffend.
Verordnung, die Verhütung der Verbreitung ansteckender
Krankheiten durch die Schulen und Kinderbewahr-
anstalten betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, die Erledigung der auf Be-
weisaufnahme in Großbritannien und FIrland gerichteten
Ersuchungsschreiben Deutscher Gerichte betreffend.
Gesetz, betreffend den Verkehr auf den Chausseen.
Höchste Verordnung, betreffend den Geschäftsbetrieb der
Pfandleiher oder Rückkaufshändler.
Ministerial-Verordnung zur Regelung des Verkehrs auf
den Chausseen und anderen öffentlichen Wegen.
Ministerial--Bekanntmachung, eine Erläuterung bez. Ab-
änderung des Vertrags mit der Weimarischen Bank
wegen Ueberwachung der Kündigungen, Ausloosungen,
Konvertirungen und Amortisationen der zu öffentlichen
Depositen oder einem Bevormundeten gehörigen Werth=
papiere betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, Ausführungs. Bestimmungen
zu der Verordnung des Bundesraths vom 16. Juni 1882
wegen Einrichtung von Strafregistern und wechsel-
seitiger Mittheilung der Strafurtheile betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Kompetenz-
verhältnisse für die Untersuchung und Entscheidung
wegen Zuwiderhandlungen gegen das Reichsgesetz vom
20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waaren-
verkehrs des deutschen Zollgebietes mit dem Auslande
und dessen Ausführungs-Besti g
Ministerial-Bekanntmachung, den Geschäftsbetrieb der
Pfandleiher betreffend.
Höchstes Dekret, betreffend die Berufung der dritten
ordentlichen Landes-Synode.
Höchste Verordnung, betreffend die Besetzung unterer
Stellen bei den Staatsbehörden des Großherzogthums
mit Militäranwärtern.
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169—171
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