Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1882. (66)

w 
  
Datum 
es 
Gesetzes 2c. 
Juhalt. 
Nr. des 
eg. 
Blattes. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
  
1882 
2. Mai. 
30. Mai. 
30. Mai. 
4. Juni. 
29. Juni. 
16. August 
16. August. 
17. August. 
29. August. 
2 
11. September. 
11. September. 
15. September. 
28. September. 
28. September. 
  
Ministerial-Bekanntmachung, den Uebergang der Thüringi- 
schen Eisenbahn in Verwaltung und Besitz des Preu- 
Kßischen Staats betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Bezeichnung der Ver- 
treter der Parteien in den in bürgerlichen Rechts- 
streitigkeiten ergehenden Urtheilen betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, eine Abänderung des Art. 21 
des wegen Errichtung eines gemeinschaftlichen Land- 
gerichts in Gera am 18. Mai 1878 abgeschlossenen 
ertrages betreffend. 
Verordnung, die Verhütung der Verbreitung ansteckender 
Krankheiten durch die Schulen und Kinderbewahr- 
anstalten betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, die Erledigung der auf Be- 
weisaufnahme in Großbritannien und FIrland gerichteten 
Ersuchungsschreiben Deutscher Gerichte betreffend. 
Gesetz, betreffend den Verkehr auf den Chausseen. 
Höchste Verordnung, betreffend den Geschäftsbetrieb der 
Pfandleiher oder Rückkaufshändler. 
Ministerial-Verordnung zur Regelung des Verkehrs auf 
den Chausseen und anderen öffentlichen Wegen. 
Ministerial--Bekanntmachung, eine Erläuterung bez. Ab- 
änderung des Vertrags mit der Weimarischen Bank 
wegen Ueberwachung der Kündigungen, Ausloosungen, 
Konvertirungen und Amortisationen der zu öffentlichen 
Depositen oder einem Bevormundeten gehörigen Werth= 
papiere betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, Ausführungs. Bestimmungen 
zu der Verordnung des Bundesraths vom 16. Juni 1882 
wegen Einrichtung von Strafregistern und wechsel- 
seitiger Mittheilung der Strafurtheile betreffend. 
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Kompetenz- 
verhältnisse für die Untersuchung und Entscheidung 
wegen Zuwiderhandlungen gegen das Reichsgesetz vom 
20. Juli 1879, betreffend die Statistik des Waaren- 
verkehrs des deutschen Zollgebietes mit dem Auslande 
und dessen Ausführungs-Besti g 
Ministerial-Bekanntmachung, den Geschäftsbetrieb der 
Pfandleiher betreffend. 
Höchstes Dekret, betreffend die Berufung der dritten 
ordentlichen Landes-Synode. 
Höchste Verordnung, betreffend die Besetzung unterer 
Stellen bei den Staatsbehörden des Großherzogthums 
mit Militäranwärtern. 
  
20 
22 
21 
21 
22 
  
75—89 
92 
93 
99—102 
104—106 
113—114 
125—126 
114—122 
126—127 
129—167 
211—212 
175—176 
169—171 
177—211
	        
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