Betsches Reich. (Februar 23.) 173
strecen und in erster Linie in kurzen Rechenexempeln schon vorhandener
Vehorden bestehen. Wir sind nicht die einzigen, die während des Krieges
diese naheliegende Steuerquelle in stärkerer Weise zu erschließen versuchen.
Ich darf darauf hinweisen, daß Ungarn 30% Zuschlag zu den Tarifen
als Eisenbahnkriegssteuer zu erheben beabsichtigt, daß Oesterreich ähnliche
Vorschläge gemacht hat, daß Italien einen 5% igen Zuschlag und außerdem
einen Stempel erheben wird, daß Rußland 25 % auf die Personenfahrkarten
aufgeschlagen, England eine erhebliche Erhöhung der Fahrkartensteuer
vorgenommen hat. Es ist beabsichtigt, 7 %% aller Güterfrachten unter
Beibehaltung des Frachturkundenstempels zu erheben. Der Frachturkundenstempel
soll neben diesen 7 % bestehen bleiben, weil er auf weitere Entfernungen
ausgleichend wirkt. Die Einbeziehung der Binnenschiffahrt war
notwendig aus Wettbewerbsrücksichten. Die Belastung der Güterfrachten der
Schiffahrt wird absolut und pro Tonne natürlich erheblich geringer als beie
den Eisenbahnen sein. Die Binnenschiffahrt wird deshalb einen 7%igen
Zuschlag auch nicht schwerer empfinden als der Eisenbahnverkehr. Die jetzige,
viel angegriffene Personenfahrkartensteuer soll nach dem Vorschlag des Entwurfs
aufgehoben und ersetzt werden durch eine prozentuale Besteuerung
sämtlicher Fahrkartenpreise in Höhe von 10 bis 16 %. Freigelassen werden
sollen die Arbeiter-, Schüler= und Militärfahrkarten. Wenn bei den Vollbahnen
alle Klassen und alle Entfernungen für die Besteuerung in Betracht
kommen sollten, dann konnte eine Heranziehung auch des Straßenbahnverkehrs
nicht umgangen werden. Auch für diese Verkehrsinstitute sind Tarif-#nderungen
nach dem Kriege wahrscheinlich. Bei diesen Tarifänderungen
wird es möglich sein, für geringere Entfernungen die jetzigen Preise vielfach
festzuhalten, jedoch mit einer etwas früher eintretenden Staffelung für
weitere Entfernungen den Steuerbetrag wieder herauszuwirtschaften. Es
wird erwünscht sein, Abrundungen der Bahnen, die über den Ersatz der
Selbstkosten und der Steuer hinausgehen, nach Möglichkeit dadurch zu vermindern,
daß für kleinere Zahlungen eine Zwischenmünze 2 und 5 Pf., am
besten wohl ein 2½-Pf.-Stück eingeführt wird. Das Ihnen gleichzeitig zugegangene
neue Reichsbankgesetz dient nicht zur Deckung des neuen
Etatsbedarfs, es entspricht dem vorjährigen Gesetz und stellt wiederum ein
Aequivalent für die aufgehobene Notensteuer dar.
Der Kreditvorlage habe ich nach den bisherigen Ausführungen nur
noch wenige Worte mitzugeben. Der von Ihnen im Oktober v. J. bewilligte
Kredit nähert sich seiner Erschöpfung. Wie in allen kriegführenden Ländern
haben auch unsere Kriegskosten in den letzten Monaten eine gewisse Anspannung
erfahren, eine Anspannung, die aber sicher nicht höher war als
bei unseren Gegnern. Im Durchschnitt der Monate Oktober bis Januar
haben bei uns die nachgewiesenen außerordentlichen Ausgaben im ganzen
2,.776 Milliarden betragen. In dieser Durchschnittssumme sind aber zweimal
259 Mill. Rückzahlung an die Kommunen für geleistete Familienunterstützung
enthalten. Die eigentlichen Kriegsausgaben stellen sich also auf
2,646 Milliarden im Monatsdurchschnitt. Ich habe Grund zu der Annahme,
daß das von mir im Oktober angegebene Verhältnis der Belastung zwischen
den beiden großen kriegführenden Gruppen sich nicht geändert hat, daß es
auch jetzt wie 2: 1 steht, daß die Kriegsausgaben der Erde im Augenblick
schon 300 Milliarden überschritten haben, daß davon auf uns und unsere
Berbündeten nicht mehr als 100, auf die Entente aber über 200 Milliarden
entfallen. Die Anspannung der Kriegskosten wird in den nächsten Monaten
nicht nachlassen. Darum habe ich namens der verbündeten Regierungen von
Ihnen heute 15 Milliarden gegenüber 12 Milliarden bei der letzten Vorlage
zu erbitten. Wir werden im nächsten Monat wieder mit einer Anleihe