Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Aulage  VIII.

Tabelle

zur

Gerechnung  der  Wirkungen,  welche  Abschlagszahlungen  auf  die  Tilgung
des  Schuldantheils  ausüben.

(Anweisung  zum  Gebrauch  derselben  siehe  am  Schlusse  der  Tabelle.)

A.
Bei  vierteljähriger  Rentenzahlung
und

Verzinsung  mit  4,4  Prozent.