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Aulage VIII.
Tabelle
zur
Gerechnung der Wirkungen, welche Abschlagszahlungen auf die Tilgung
des Schuldantheils ausüben.
(Anweisung zum Gebrauch derselben siehe am Schlusse der Tabelle.)
A.
Bei vierteljähriger Rentenzahlung
und
Verzinsung mit 4,4 Prozent.