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Anweisung zum Gebrauche der Tabelle E.
1. Die Tabelle E dient dazu, um in Verbindung mit der Tabelle D die finanzielle
Wirkung zu berechnen, welche geleistete Abschlagszahlungen auf die Tilgung des Schuldantheils,
theils bis zu irgend einem bestimmten Zeitpunkte, theils in der Näherrückung der letzten
Rentenzahlung überhaupt, ausüben.
Dieselbe ist nur anwendbar bei einer Verzinsung des Kapitals von 4,4%, während
sie bei einer anderen Verzinsung besonders berechnet werden muß — vgl. § 8 Abs. 2 der Aus-
führungsverordnung. —
2. Um zu berechnen, welche Wirkung eine Abschlagszahlung bis zu irgend einem be-
stimmten Zeitpunkte auf die Tilgung des Schuldantheils ausgeübt hat, ist dieselbe in Verbindung
mit der Tabelle D — Anlage VII — in der Weise zu benutzen, daß zunächst vermittels der
Tabelle D — vgl. die Anweisung zum Gebrauche derselben — die Höhe des Schuldantheils
an dem in Frage befindlichen Zeitpunkte zu berechnen und sodann derjenige Betrag hiervon in
Abzug zu bringen ist, welcher sich ergiebt, wenn man den Betrag der Abschlagszahlung als
ein auf Zins und Zinseszinsen (je nach Maßgabe der Fälligkeitstermine der Rente) angelegtes
Kapital ansieht und demgemäß mit Hülfe der Tabelle E die Summe sucht, welche bis zu dem
in Frage befindlichen Zeitpunkte mit Zins= und Zinseszinsen aus dem Betrage der Abschlags-
zahlung hervorgegangen ist.
Beispiel a.
Es soll berechnet werden, welche Wirkung eine am 1. Dezember 1887 geleistete Ab-
schlagszahlung von 20 .4& auf den in Anlage II — Beispiel zu Formular A — unter Nr. 2
verzeichneten Schuldantheil von 145 -K 07 4 bis zum 1. Juli 1900 ausgeübt hat.
Der 1. Juli 1900 ist der 67. Termin vom ersten Rentenzahlungstermine — 2. Jannar
1884 — ab. Die Verhältnißzahl des 67. Termins (17. Jahr 3. Termin) beträgt nach der
Tabelle Da bei einer Tilgung von 1,6 %
41,008.
Mit dieser Zahl ist zunächst die vierteljährige Rente von
2 % 17,61 4
zu multipliziren:
41,008
2,1761
41008.
246048
287056
41008
82016
89,2375088.
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