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gabe von Gutachten in Gegenständen der Maß- und Gewichtspolizei rc. ist
dem Großherzoglichen Staats-Ministerium ein Ober-Aichamt unterstellt.
Dasselbe besteht aus zwei Mitgliedern, welche vermöge ihrer wissen—
schaftlichen und technischen Durchbildung die Gewähr für eine vorschriftsmäßige
Ausführung der ihnen obliegenden Geschäfte geben.
Das geschäftsleitende Mitglied des Ober-Aichamtes wird von dem Groß-
herzoglichen Staats-Ministerium bestimmt.
Den Mitgliedern des Ober-Aichamtes ist ein gebildeter praktischer
Mechanikus als Ober--Aichmeister beigegeben.
Weimar, den 19. September 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
/80) III. Daß von der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Lübeck
an Stelle des Kaufmanns Ernst Himmelreich, bisherigen Haupt-Agenten der-
selben, der Friedensrichter Karl Hornschuh zu Weimar zum Haupt-Agenten
für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die
Ministerial-Bekanntmachung vom 26. Februar 1881 (Regierungs-Blatt Seite 15)
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 26. September 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(81| IV. Nachdem in Folge Ablebens des Bürgermeisters Hildemann, zu
Rastenberg, die anderweite Wahl eines Landtags-Abgeordneten für den IX.
Wahlbezirk angeordnet worden, ist bei der stattgefundenen Nachwahl der Bürger-
meister Theile zu Niederreißen zum Landtags-Abgeordneten für den ge-
dachten Bezirk gewählt worden.