Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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Es wird Solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß der Gewählte die auf ihn gefallene Wahl angenommen hat. 
Weimar, den 4. Oktober 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[82) V. In Abwesenheit Serenissimi haben Seine Königliche Hoheit der 
Erbgroßherzog der von dem Pfarrer Otto Wuttig, vordem zu Dorndorf a Saale, 
begründeten „Klein-Kinder-Pflege in Dorndorf an der Saale“ die Rechte einer 
juristischen Person und milden Stiftung gnädigst zu verleihen gernht. 
Auf höchsten Befehl wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 10. Oktober 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß. 
(83] Das 22. und 23. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1516 der Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem 
orientalischen Freistaat Urugnay, vom 12. Februar 1880; unter 
„ 1517 das Gesetz, betreffend die Indemnität für die durch die Bekannt- 
machung vom 9. Angust 1883 angeordneten Zollermäßigungen, 
sowie die Verallgemeinerung der Zollermäßigungen in den 
Tarifen A zu dem Deutsch-italienischen und dem Deutsch-spanischen 
Handels= und Schiffahrtsvertrage, vom 10. September 1883. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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