Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

235 
abgegebenen Steuerrollenreinschrift und zugleich dem Vorstande der Rechnungs— 
Revision des Finanzdepartements wegen Berichtigung der an die Rechnungs— 
Revision eingesendeten Steuerrollenreinschrift Nachricht zu geben. 
Aus Anlaß von Entscheidungen der Berufungs-Kommission über Einzel- 
steuerkapitale, welche zu den Zugangs= oder Nachtragslisten eingestellt sind 
(§73 des Gesetzes), hat jedoch eine Berichtigung dieser inzwischen abgeschlossenen 
Listen nicht zu erfolgen, und bleibt für solche Fälle besondere Steuer-Regelung 
vorbehalten. 
8 88. 
Die Berufungs-Kommissionen haben die ihnen obliegenden Arbeiten 
spätestens bis 30. Juni jeden Jahres zu beendigen. Nach Erledigung sämmt— 
licher Berufungen hat der Vorsitzende die ergangenen Kommissions-Akten an 
das Ministerialdepartement der Finanzen einzusenden, dagegen sämmtliche von 
den Rechnungsämtern ihm zugesendeten Schriftstücke an diese zurückzugeben. 
§ 89. 
Beschwerden gegen Entscheidungen der Berufungs-Kommission wegen behaup- 
teter unrichtiger Anwendung gesetzlicher oder Vollzugs-Vorschriften (8 68 des 
Gesetzes) sind bei dem Rechnungsamte anzubringen, in dessen Bezirke die 
Stenerpflicht zu erfüllen ist. Das Rechnungsamt hat diese Beschwerden unter 
Beifügung der Akten dem Finanzdepartement des Staatsministeriums mit Bericht 
vorzulegen. 
) Ab= und Zugänge. 
5 90. 
Ueber die im ersten Halbjahre vorgekommenen Abgänge ist für jeden 
Ort eine Abgangsliste für das zweite Halbjahr aufszustellen. 
In diese Abgangsliste sind, und zwar mit ihrem Gesammtsteuer- 
kapitale einzustellen: 
1. diejenigen Personen, welche ein in der ersten Abtheilung verzeichnetes 
Einkommen gänzlich abgemeldet oder verändert (mit einem höheren oder 
geringeren Betrage) angemeldet haben; 
2. diejenigen zur dritten Abtheilung eingeschätzten Personen, deren 
gesammtes Geschäfts-, Erwerbs-, Arbeits-, Dienst= oder sonstiges in dieser 
Abtheilung eingeschätztes Einkommen im ersten Halbjahre überhaupt 
1883 38
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.