Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

J. 
Zusammenstellung 
der 
Beschwerden über unrichtige Einschätzungen zur Einkommensteuerrolle des Ortes 
für das Jahr 19 
und der 
von der Prüfungs-Kommission hierauf ertheilten Entscheidungen. 
Bemerkung. Werden von der Prüfungs-Kommission Berichtigungen oder Ergänzungen ohne vorliegende Beschwerde 
(6 53 des Gesetzes) und ohne Antrag des Rechnungsamtes (des Prüsungs-Kommissars) beschlossen, so“ 
sind die Spalten 6 und 7 unausgefüllt zu lassen. 
1883 12
	        
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