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Ablieferung derselben an die betreffenden Rechnungsämter in Gemäßheit des
§ 9 der Instruktion vom 24. März 1851 gehörig Sorge zu tragen.
Weimar, den 18. Oktober 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[86] II. Nachdem die Führung des neuen Katasters von Großbrembach
dem Großherzoglichen Rechnungsamte zu Buttstädt übertragen worden ist, wird
dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Oktober 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
[87| IIII. Nachdem die Führung des Katasters von Gelmeroda dem Groß-
herzoglichen Rechnungsamte Weimar übertragen worden ist, wird dies hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 19. Oktober 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
Weimar. — Hof. Buchdruckerei