Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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[92) V. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Weimarischen 
Kreisverbande zur Bekämpfung des Vagabundenthums, auf dem Grunde der 
überreichten Statuten desselben, die Rechte einer milden Stiftung zu verleihen 
geruht. 
Höchstem Befehle gemäß wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 20. November 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
93]) Das 24. und 25. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1518 den Handels= und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen 
Reich und Spanien, vom 12. Juli 1883; unter 
„ 1519 die Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Zollermäßigungen 
in den Tarifen A zu dem deutsch-italienischen und dem deutsch- 
spanischen Handels= und Schiffahrtsvertrage, vom 20. Oktober 
1883; unter 
„ 1520 die Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und 
sonstigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 1. November 1883. 
  
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.
	        
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