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Nr. 9 der Gebühren-Taxe in Strafsachen vom 20. März 1850, be-
züglich unter E Nr. 4, 5 und 6 des Nachtrags vom 9. Dezember 1854
und unter Nr. 2 und 5 des Nachtrags vom 20. Februar 1874 ge-
ordneten Diäten und Nachtquartiergelder Statt.
Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen
und mit unserem Großherzoglichen Staatssiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 15. November 1883.
Carl Alexander.
Stichling. v. Groß. Vollert.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(95) I. Nachdem höchster Entschließung zu Folge Wegzugshalber und auf
Nachsuchen der Großherzogl. Bezirks-Direktor a. d. Freiherr von Thüna
und der Großherzogl. Bezirks-Kommissar Elle, früher in Dermbach, von
der Mitgliedschaft bezüglich dem Vorsitze in der Stiftungsverwaltung der Hülfs-
kasse für Frankenheim entlassen und an deren Stelle der Großherzogl. Be-
zirks-Direktor Schmith und — vom 1. Dezember ds. Is. ab — der Groß-
herzogl. Bezirks-Kommissar Piltz zu Dermbach zu Mitgliedern, beziglich
ersterer zugleich zum Vorsitzenden der genaunten Stiftung ernannt worden
sind, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 20. November 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(96] II. Daß von der Direktion der Sächsischen Vieh-Versicherungsbank zu
Dresden an Stelle des Rentier F. W. Franke zu Weimar, bisherigen Haupt-
Agenten derselben, der General-Agent Otto Schumann zu Eisenach zum
Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Be-