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Ministerial-Bekanntmachungen.
I!4] I. Da im Laufe der letzten Jahre aus den auf Grund des Bundes-
gesetzes vom 11. Juni 1870 und der Reichsgesetze vom 9., 10. und 11.
Januar 1876 gebildeten Sachverständigen Vereinen, insbesondere aus dem
literarischen, dem künstlerischen, dem photographischen und dem
gewerblichen Sachverständigen-Vereine verschiedene Mitglieder und Stell-
vertreter theils in Folge Ablebens theils in Folge Wegzugs aus dem Groß-
herzogthume ausgeschieden sind, so haben Seine Königliche Hoheit der Groß-
herzog behufs der Ergänzung der bezeichneten Sachverständigen-Vereine gnädigst
beschlossen,
1. an Stelle des verstorbenen Oberbibliothekars Geheimen Hofrath Dr. Schöll
und des verstorbenen Professors der Philosophie Dr. Fortlage in Jena
a) den Geheimen Regierungsrath Wilhelm Genast hier,
b) den Bibliothekar Dr. Reinhold Köhler hier, bisheriges stellver-
tretendes Mitglied des literarischen Sachverständigen-Vereins,
zu Mitgliedern des literarischen Sachverständigen-Vereins, und den
Geheimen Regierungsrath Genast zugleich zum Vorsitzenden dieses Vereins,
2. an Stelle der bisherigen Mitglieder des künstlerischen Sachverständigen-
Vereins, der Professoren an der Großherzoglichen Kunstschule Willem
Linnig und Alexander Struys, welche beide von Weimar verzogen sind,
a) den Hoftheater-Dekorationsmaler Professor Ernst Friedrich Jacob
Händel hier,
b) den Hof-Buchdruckereibesitzer und Verlagsbuchhändler Hermann
Böhlau hier,
beide zeither stellvertretende Mitglieder des künstlerischen Sachpverstän-
digen-Vereins, zu Mitgliedern dieses Vereins,
3. an Stelle des Professors Willem Linnig als Mitglied des photo-
graphischen Sachverständigen-Vereins
den Direktor der Großherzoglichen Kunstschule Professor Albert Brendel hier
zum Mitglied dieses Vereins,
4. an Stelle
a) des Mitglieds und stellvertretenden Vorsitzenden des gewerblichen