15
Sachverständigen-Vereins, des Professors an der Großherzoglichen
Kunstschule Franz Arndt, welcher von Weimar verzogen ist,
den Regierungsrath Dr. jur. Karl Kuhn hier zum Mitglied und stell-
vertretenden Vorsitzenden dieses Vereins,
b) und an Stelle des verstorbenen Hofschneiders Heyne hier
den Kaufmann Paul Kästner hier zum stellvertretenden Mitglied des
gewerblichen Sachverständigen-Vereins zu ernennen, was hierdurch unter
Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 13. Juni 1871 (Regierungs-
Blatt Seite 118), vom 8. März 1873 (Regierungs-Blatt Seite 32), vom
12. Januar 1878 (Regierungs-Blatt Seite 6 bis 8) und vom 24. Februar
1879 (Regierungs-Blatt Seite 62) zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar, den 29. Januar 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
[I5) II. Mit Beziehung auf die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. März
1859, der Ministerial-Verordnung vom 7. Juli 1881, § 7 Ziffer 9 und
der Ausführungs-Verordnung zum Gesetze über die Gebäude-Brandversicherungs-
anstalt vom 8. Juli 1881 § 28 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß das Stein-Dach-Pappenfabrikat der Firma Wilhelm Roloff
in Leipzig, ingleichen die von derselben Firma gefertigte Häusler'sche
Holz-Cement-Dacheindeckung, welche Fabrikate schon seit längerer Zeit
im Königreich Sachsen als Surrogat der harten Dachung anerkannt worden
sind, auch im Großherzogthum zur Benutzung als Bedachungsmaterial bis auf
Weiteres und mit Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes für zulässig erachtet
worden sind.
Weimar, am 30. Januar 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.