Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

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[16) III. Daß von der Direktion der Deutschen Feuer-Versicherungs-Aktien- 
Gesellschaft zu Berlin an Stelle des Kaufmanns O. Klopfleisch zu Weimar, 
bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Kaufmann Gustav Raumer daselbst 
zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 24. Februar 1881 
(Regierungs-Blatt Seite 15) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 10. Februar 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[17) IV. Daß von der Direktion der Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft 
zu Basel an Stelle des Kaufmanns Wilhelm Stöckert, bisherigen Haupt- 
Agenten derselben, der General-Agent R. Böttcher zu Weimar zum Haupt- 
Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme 
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 13. September 1881 (Regierungs- 
Blatt Seite 223) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, am 14. Februar 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
[18! V. Mit Beziehung auf die Bestimmungen in den §§ 34 und 39 des 
23. März . - 
26. Dezr. 1881 zu dem Reichsgesetz vom 23. Juni 
1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehsenchen wird hierdurch 
von dem unterzeichneten Staats-Ministerium als Termin für die dies- 
jährige Aufnahme der Viehbestände der 21. März d. J. be- 
stimmt. 
  
Ausführungsgesetzes vom