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[16) III. Daß von der Direktion der Deutschen Feuer-Versicherungs-Aktien-
Gesellschaft zu Berlin an Stelle des Kaufmanns O. Klopfleisch zu Weimar,
bisherigen Haupt-Agenten derselben, der Kaufmann Gustav Raumer daselbst
zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 24. Februar 1881
(Regierungs-Blatt Seite 15) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 10. Februar 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[17) IV. Daß von der Direktion der Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft
zu Basel an Stelle des Kaufmanns Wilhelm Stöckert, bisherigen Haupt-
Agenten derselben, der General-Agent R. Böttcher zu Weimar zum Haupt-
Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 13. September 1881 (Regierungs-
Blatt Seite 223) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, am 14. Februar 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
[18! V. Mit Beziehung auf die Bestimmungen in den §§ 34 und 39 des
23. März . -
26. Dezr. 1881 zu dem Reichsgesetz vom 23. Juni
1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Viehsenchen wird hierdurch
von dem unterzeichneten Staats-Ministerium als Termin für die dies-
jährige Aufnahme der Viehbestände der 21. März d. J. be-
stimmt.
Ausführungsgesetzes vom